Mitgliedschaft BDA
Wir freuen uns über die Berufung von Philipp Herrich in den Bund Deutscher Architekten.
Aus der Selbstbeschreibung des BDA:
“„Architekt“ ist in Deutschland eine geschützte Berufsbezeichnung wie Rechtsanwalt oder Apotheker. Wie bei diesen anderen „Freien Berufen“ auch, darf nicht jeder diese Bezeichnung führen, sondern nur solche Absolventen eines Architekturstudiums, die sich neben ihrer akademischen Ausbildung auch eine Zeit lang in der Praxis eines Architekturbüros bewährt haben. Dann werden Architekten in die Architektenkammer ihres Bundeslandes aufgenommen. Fortan dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und Pläne zur Genehmigung bei den Baubehörden einreichen.Während die Mitgliedschaft in der Architektenkammer also für einen Architekten, der seinen Beruf selbständig ausüben möchte, Pflicht ist, können Architekten darüber hinaus freiwillig einem Berufsverband angehören. Der BDA ist der einzige darunter, dem man nicht selbst beitreten kann. Vielmehr beruft der BDA seine Mitglieder. Er wählt solche Persönlichkeiten aus, deren berufliches Werk besondere, ganzheitliche Ansprüche an die Qualität der Planung erfüllen und die darüber hinaus mit ihrer Arbeit gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und für einen fairen, transparenten Umgang mit allen Beteiligten am Bau stehen.Der 1903 gegründete BDA ist wesentlich älter als die Architektenkammern, deren Gründung er in den Nachkriegsjahrzehnten in Westdeutschland überall gefordert und gefördert hat.Obwohl die etwa 4.300 ordentlichen BDA-Mitglieder unter den etwa 60.000 als freischaffend registrierten Architekten gerade mal 7 Prozent ausmachen, sind die von BDA-Architekten geführten Büros mit etwa einem Drittel des Bauvolumens in Deutschland befasst.
BDA-Büros zählen also zu den Architekten, die tendenziell mit größeren Bauaufgaben betraut werden. Aber viele BDA-Architekten kümmern sich auch um kleine Herausforderungen – um die Kleinode der Baukunst also.Die Planungen von BDA-Architekten sind auch in den Augen der Versicherungswirtschaft von besonderer Sorgfalt und Qualität. Daher bieten Anbieter von Berufshaftpflichtversicherungen, die ein jeder Freie Architekt vorweisen muss, besonders günstige Konditionen für BDA-Mitglieder an. Diesen Vertrauensbeweis kommt auch den Bauherren zugute.Der BDA ist für seine Mitglieder vielerorts wie eine Familie. Das wird auf der Ebene der Orts- und Kreisgruppen genauso gelebt wie in den Landesverbänden und im Bundesverband. Der BDA will nicht einfach eine Lobby für eine bestimmte Berufsgruppe sein, sondern er begreift das Baugeschehen als Kulturleistung, die nicht nur dem Einzelnen, sondern der gesamten Gesellschaft zugute kommen soll. Der BDA wird in der Politik und der Verwaltung gehört, er setzt sich für faire Zugangsvoraussetzungen für den Architekturnachwuchs bei Wettbewerben ebenso ein wie für eine zeitgemäße Honorarordnung. Bei baukulturell umstrittenen Vorhaben erhebt der BDA seine Stimme und setzt sich für die verträglichste Lösung ein. Regelmäßige Vortragsreihen und Diskussionsveranstaltungen heben baukulturelle Themen in den Fokus der Aufmerksamkeit in der Gesellschaft. “